13.07.2021

KI und zivilrechtliche Haftung

Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan zu zivilrechtlicher Haftung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Hintergrund ist das am 19.02.2020 von der EU-Kommission veröffentlichte Weißbuch KI sowie der am 26.04.2021 veröffentlichte Vorschlag für einen Rechtsrahmen für KI.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©Alexander Limbach/fotolia.com

Im Februar 2020 hatte die Europäische Kommission ihre Digitalstrategie veröffentlicht. Diese besteht aus  einer Datenstrategie, einem Bericht zu Fragen von Sicherheit und Haftung und dem Weißbuch zu KI. Mit dem Weißbuch Künstliche Intelligenz legte die Kommission einen Vorschlag vor, der einerseits die Nutzung von KI fördern, andererseits die mit der Technologie einhergehenden Risiken eindämmen soll.

Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie

Ein Ziel der Initiative der EU-Kommission ist es, einer möglichen Fragmentierung der Regelungen im Bereich der Haftung in der Europäischen Union entgegenzuwirken. Mit ihrem Fahrplan möchte die EU-Kommission nun evaluieren, ob die Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) aufgrund der Herausforderung durch neue Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) eine Überarbeitung benötigt.

Regelungen zur Haftung unter der Lupe

Die derzeit bestehenden Regelungen zur Haftung sollen eine Modernisierung erfahren. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der Fahrplan mit Fragen der Haftung im Zusammenhang mit neuen digitalen Technologien wie KI sowie der intensivierten Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen der Initiative soll sichergestellt sein, dass Geschädigte Anspruch auf Entschädigung haben. Zudem soll Vertrauen in neue digitale Produkte durch ein adäquates Haftungsregime erhöht werden. Interessenträger haben bis 28.07.2021 die Gelegenheit, sich hier zu beteiligen.


BRAK, NL vom 09.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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