04.03.2022

EU-Kommission legt Vorschlag zu Datengesetz vor

Neue Vorschriften sollen künftig regeln, wer die in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Dieses Datengesetz ist der letzte horizontale Baustein der Datenstrategie der EU-Kommission.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Die Datenmenge nimmt kontinuierlich zu, aber ihr Potenzial wird nicht ausgeschöpft. Tatsächlich werden 80 % der Industriedaten nie genutzt. Das Datengesetz geht die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse an, die der Datennutzung im Wege stehen. Mit den neuen Vorschriften sollen mehr Daten weiterverwendet werden und so die Wirtschaftsleistung der EU bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Mrd. Euro gesteigert.

Datengesetz stellt klar, wer aus Daten Wert schöpfen kann

Dieses Datengesetz ist der letzte horizontale Baustein der Datenstrategie der EU-Kommission. Das Daten-Governance-Gesetz, auf das sich die EU-Gesetzgeber im November 2021 bereits geeinigt haben, schafft Verfahren und Strukturen, die die gemeinsame Datennutzung von Unternehmen, Einzelpersonen und der öffentlichen Hand vereinfachen. Mit dem Datengesetz wird hingegen klargestellt, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann.

„Der EU Data Act ist ein Fortschritt“

„Die großen Tech-Unternehmen aus dem Silicon Valley haben sich die Hoheit über sehr viele Daten gesichert und verwerten diese auch ohne dass diejenigen partizipieren, die zu ihrer Erzeugung beigetragen haben. Mit dem neuen EU Data Act kommen Nutzer leichter an solche Daten – auch mittels der aus der DSGVO bekannten Datenportabilität. Das ist ein Fortschritt“, meint Dr. Peter Katko, Partner und Global Digital Law Leader bei EY. „Auch für Unternehmen werden sich Vorteile ergeben: Ihnen wird es leichter gemacht, den IT- bzw. Cloud-Provider zu wechseln. Erreicht werden soll dies durch ‚funktionale Äquivalenz‘ in Form von Kompatibilität mit offenen Standards bzw. Interoperabilitäts-Schnittstellen. Auch das kann ein Schritt zu mehr Datensouveränität sein.“


EU-Kommission vom 23.02.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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