04.10.2022

Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©jirsak/123rf.com

Dies sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) zur Rechtsdienstleistungsaufsicht vor, der am 29.09.2022 im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 01.01.2025 erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden.

Rechtsdienstleistungsaufsicht bislang zersplittert

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe unter anderem „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf. Diesen Umstand haben seit langer Zeit vor allem verschiedene Fachverbände kritisiert.

Bußgelder für unbefugte Rechtsdienstleistungen

Ferner sollen mit Gesetzentwurf „alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden“. Auf diese Weise werde eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet, führt die Bundesregierung zur Begründung an. Weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe bestehen laut Entwurf aus verschiedenen Verbesserungen sowie gesetzlichen Klarstellungen und Anpassungen „mit lediglich geringfügigen Auswirkungen“.

Wer soll zuständig sein?

In seiner Stellungnahme zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht plädiert der Bundesrat dafür, die „Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen“. Zur Begründung führt die Länderkammer die „große Sachnähe“ der Finanzämter an. Ein weiterer Grund sei das nicht vorhandene Spezialwissen beim Bundesamt für Justiz, das erst aufgebaut werden müsste.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung soll laut Entwurf nachgereicht werden.


Dt. Bundestag vom 26.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

06.05.2025

Darf der Name einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer auftauchen – und wenn ja, was passiert, wenn es versehentlich geschieht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht automatisch für Schmerzensgeld.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

08.04.2025

Die Bundesregierung bringt frischen Wind ins Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer. Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll nicht nur das Berufsbild erweitert, sondern auch die Attraktivität der Branche gestärkt werden. Im Fokus: der neue Syndikus-Wirtschaftsprüfer – mit Chancen und klaren Grenzen.

weiterlesen
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

Meldung

©vege/fotolia.com

31.03.2025

Datenschutz ist nicht nur Privatsache – sondern auch Wettbewerbssache. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen dürfen.

weiterlesen
Datenschutz als Wettbewerbsfaktor: BGH stärkt Klagebefugnis

Meldung

©CrazyCloud /fotolia.com

26.03.2025

Ein Anwalt wird ausgeschlossen, weil er frühere Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt hat – und das nur wenige Tage nach seiner Wiederaufnahme. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt klar: So geht das nicht. In einem aktuellen Urteil stärkt der EGMR die Rechte von Berufsangehörigen und kritisiert das willkürliche Vorgehen der Anwaltskammer in Aserbaidschan.

weiterlesen
Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank