12.06.2023

Hinweisgeberschutzgesetz verkündet

Am 02.06.2023 ist als Teil der deutschen Umsetzungsgesetzgebung zur EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) verkündet worden.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©Imillian/fotolia.com

Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Voraussetzung ist, dass die hinweisgebende Person die Information im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt hat, weil sie beispielsweise bei dem Unternehmen oder der Behörde tätig ist oder war oder mit der betroffenen Stelle aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand (z. B. ein Lieferant).

Einrichtung von Meldestellen

Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Beschäftigte haben z. B. die Möglichkeit, dort Korruptionssachverhalte oder bestimmte Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu melden, ohne dass sie deshalb berufliche Repressalien befürchten müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.

Externe Meldestelle des Bundes

Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt.

Hier finden Sie Meldekanäle

Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02.07.2023 werden auf der Webseite des BfJ (www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle) die Meldekanäle veröffentlicht, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Meldungen werden elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes möglich sein. Bearbeitet werden können aber nur Meldungen, die nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehen.

Meldefähige Verstöße

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes wird die externe Meldestelle des Bundes Hinweise zu Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Personen, die in Erwägung ziehen, eine Meldung zu erstatten, zur Verfügung stellen. Eine allgemeine rechtliche Beratung (z. B. die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage) wird allerdings weiterhin den Vertretern der rechtsberatenden Berufe oder anderen Stellen, die rechtlich beraten dürfen, vorbehalten sein.

Die externe Meldestelle des Bundes wird nur nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes tätig. Meldefähig werden Verstöße gegen deutsches Strafrecht, gegen bestimmte deutsche Bußgeldvorschriften und gegen sonstige Vorschriften aus bestimmten Rechtsbereichen sein. Die Kenntnisse über die Verstöße müssen im beruflichen Kontext erlangt worden sein. Informationen über privates Fehlverhalten fallen deshalb nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes werden auf der Webseite des BfJ weitergehende Informationen hierzu veröffentlicht werden.


BFJ vom 02.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©cienpies/123rf.com

14.07.2025

Durch § 175b AO ist die Änderbarkeit von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten deutlich erleichtert worden. Das schafft mehr Flexibilität, sowohl für das Finanzamt als auch für Steuerpflichtige, und hebt die Bedeutung digitaler Daten im Besteuerungsverfahren hervor.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©Travis/fotolia.com

12.06.2025

Kryptowährungen rücken zunehmend ins Zentrum der Geldwäsche-Bekämpfung. Der FIU-Jahresbericht 2024 zeigt, dass digitale Vermögenswerte längst kein Randthema mehr sind, sondern häufig die Ausgangsbasis komplexer Geldflüsse bilden.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Meldung

sdecoret/123rf.com

28.05.2025

Künstliche Intelligenz ist dabei, die Arbeit von Rechtsabteilungen weltweit grundlegend zu verändern. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Nutzung generativer KI wie ChatGPT mehr als verdoppelt – mit weitreichenden Folgen für Prozesse, Sicherheit und Verantwortung.

weiterlesen
Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

23.05.2025

Der Data Act tritt in weniger als vier Monaten in Kraft, doch die meisten Unternehmen unterschätzen die Reichweite der neuen EU-Vorgaben oder fühlen sich gar nicht betroffen. Das könnte sich als teurer Irrtum erweisen – für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet