Mit dem Gesetz (20/9142) sollen die Arbeitgeber entlastet werden. Denn durch Schriftformvorgaben beim Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen entstünden den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Belastungen. Das Verbot, Unterlagen über wesentliche Arbeitsbedingungen digital zur Verfügung zu stellen und übermitteln zu dürfen, erfordere einen erhöhten Personaleinsatz und immense Kosten. Dies sei in Zeiten fortschreitender Digitalisierung ein Anachronismus, heißt es in dem Entwurf.
Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, es der Arbeitgeberseite zu ermöglichen, die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Sinne des Nachweisgesetzes wahlweise per Schriftform oder in elektronischer Form den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen und übermitteln zu können, „sofern die Informationen für den Arbeitnehmer zugänglich sind, gespeichert und ausgedruckt werden können und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“.