24.01.2024

EFRAG veröffentlicht Entwürfe der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Am 22.01.2024 hat EFRAG die Entwürfe für zwei Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Konsultation veröffentlicht.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

fabrikacrimea/123rf.com

Der Entwurf des sog. ESRS LSME richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU (Englisch: „listed SME“), die gem. Art. 19a Abs. 7 BilanzRL (nach CSRD) verpflichtet sind, spätestens für Geschäftsjahre, die am 01.01.2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Von dieser Berichtspflicht sind in Deutschland nach Angaben von EFRAG ca. 140 KMU betroffen. Die in diesem LSME-Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für große Unternehmen gelten gem. Art. 19a Abs. 6 BilanzRL zudem auch für ca. 1.000 sog. kleine und nicht komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen.

Standardentwurf für freiwillige Berichterstatter

Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese freiwillig über Nachhaltigkeit berichtenden KMU hat EFRAG ebenfalls einen Standardentwurf erarbeitet (sog. ESRS VSME, Englisch: „voluntary sustainability reporting by SMEs“). Ziel dieses VSME ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von potenziell einigen Tausenden KMU zu harmonisieren und durch die Nachhaltigkeitsinformationen gem. VSME darüber hinausgehende individuelle Anfragen bspw. im Rahmen von Kredit- oder Auftragsvergaben („Flut von Fragebögen“ von Kreditgebern oder großen Unternehmen als Kunden von KMU) entbehrlich zu machen.

Kommentierungsfrist endet am 21.05.2024

Die Kommentierungsfrist für beide Standardentwürfe endet am 21.05.2024. EFRAG bittet um Beantwortung der dafür veröffentlichten Fragebögen zu diesen Entwürfen. Darin werden unter anderem Fragen gestellt zur konzeptionellen Ausrichtung, zu den erreichten Vereinfachungen, zur Berücksichtigung der Anforderungen der BilanzRL (nach CSRD), zur Relevanz der vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsinformationen aus Sicht der Adressaten und zur Akzeptanz der Standardentwürfe durch Anwender und Marktteilnehmer. Während der Konsultationsphase führt EFRAG zudem Field Tests durch. Durch die vorgesehene testweise Anwendung der LSME- und VSME-Entwürfe sowie durch Gespräche mit Nutzern dieser Nachhaltigkeitsinformationen soll die Eignung der Vorschläge für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von (kapitalmarktorientierten) KMU kritisch überprüft werden.

Öffentliche Diskussion des DRSC

Das DRSC begleitet die Konsultationsphase durch die Organisation von Field Tests für KMU sowie Gesprächen mit Nutzern solcher Nachhaltigkeitsinformationen, die gemeinsam mit dem DIHK, dem Genossenschaftsverband, dem ZDH und anderen Organisationen durchgeführt werden. Zudem befasst sich die DRSC/RNE-Pilotgruppe mit diesen Standardentwürfen.

Gemeinsam mit EFRAG wird das DRSC zu diesen Standardentwürfen und zu den ersten Erkenntnissen aus den Field Tests am 10.04.2024 um 14.00 Uhr online eine Öffentliche Diskussionsveranstaltung durchführen. Hierfür können sich Interessierte bei Frau Ginger Rodriguez (rodriguez@drsc.de) anmelden.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Veröffentlichung dieser Standardentwürfe wie folgt: „EFRAG hat mit dem LSME und dem VSME für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU wichtige Standardentwürfe erarbeitet. Insbesondere der VSME hat das Potenzial, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zu harmonisieren und Erleichterungen für KMU zu schaffen. Dies ist jedoch abhängig einerseits von der Anwendbarkeit durch KMU und andererseits insbesondere von der Eignung und Akzeptanz dieser KMU-Nachhaltigkeitsinformationen durch die Nutzer. Daher sind alle Beteiligten aufgefordert, sich mit den Entwürfen zu befassen und ihre Einschätzungen zu teilen.“


DRSC vom 23.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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