29.01.2024

Kampf gegen Menschenhandel: Strengere EU-Vorschriften in Sicht

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels geeinigt. Die neuen Regeln werden den Strafverfolgungs- und Justizbehörden bessere Instrumente zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung neuer Formen der Ausbeutung an die Hand geben.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Jedes Jahr werden mehr als 7.000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Opfer nicht erfasst werden. Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen an den verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft. Menschliche Tragödien werden ausgenutzt, um auf skrupellose Weise Profit zu machen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU werden auf bis zu 2,7 Milliarden Euro geschätzt.

Zunehmend Ausbeutung auch online

Die Formen der Ausbeutung haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, wobei bei dieser Kriminalität zunehmend eine Online-Dimension zu beobachten ist und sich ihre Methoden und illegalen Gewinne diversifizieren. Um diesen beträchtlichen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den starken Zuwachs technologischer Entwicklungen, zu begegnen, sind aktualisierte Vorschriften erforderlich. Daher hat die Kommission beschlossen, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Der Schwerpunkt liegt sowohl darauf, den Menschenhandel zu verhüten, als auch darauf, seine Bekämpfung durchzusetzen.

Die politische Einigung zielt insbesondere auf strengere Vorschriften in folgenden Bereichen ab:

  • Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegaler Adoption, die ausdrücklich unter die Definition Menschenhandel fallen werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, derartige Handlungen in ihrem nationalen Strafrecht als Formen der Ausbeutung in Zusammenhang mit Menschenhandel unter Strafe zu stellen.
  • Menschenhandel, der durch Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich des Internets und der sozialen Medien begangen oder vereinfacht wird. Im Falle sexueller Ausbeutung wird dies zu einem erschwerenden Umstand, der mit höheren Strafen geahndet wird.
  • Formelle Verweismechanismen werden in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Dies wird die frühzeitige Erkennung von Opfern und die Vermittlung von Unterstützungs- und Hilfsangeboten verbessern; dadurch wird die Grundlage für einen europäischen Verweismechanismus geschaffen, für den einige nationale Kontaktstellen benannt werden.
  • Die wissentliche Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, wird zu einer Straftat. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um die Nachfrage stärker zu senken.
  • Verbindliche nationale Aktionspläne für die Mitgliedstaaten und eine verbesserte Verwaltungsstruktur mit nationalen Koordinatoren für die Bekämpfung des Menschenhandels und der Möglichkeit, unabhängigen Stellen zu benennen. Beide Änderungen stellen im Vergleich zu den früheren Rechtsvorschriften eine Neuerung dar und werden zu einer Harmonisierung auf EU-Ebene führen.
  • Verpflichtende EU-weite jährliche Datenerhebung zum Menschenhandel auf der Grundlage vereinbarter Indikatoren, die von Eurostat veröffentlicht wird. Im vorherigen Rechtsrahmen war dies nicht verpflichtend und fand nur jedes zweite Jahr statt.

Nächste Schritte

Die Richtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.


EU-Kommission vom 24.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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