Die neue Richtlinie und die Verordnung über den Gas- und Wasserstoffmarkt zielen darauf ab, den Energiesektor der EU zu dekarbonisieren und die Produktion und Integration von erneuerbaren Gasen und Wasserstoff zu fördern. Diese Maßnahmen sollen die Energieversorgung sichern, die durch geopolitische Spannungen, insbesondere den Krieg Russlands gegen die Ukraine, beeinträchtigt wurde, und dem Klimawandel entgegenwirken. Bei den Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinie konzentrierten sich die Abgeordneten auf die Sicherung von Bestimmungen über Transparenz, Verbraucherrechte und Unterstützung für Menschen, die von Energiearmut bedroht sind. Das Plenum nahm die Richtlinie mit 425 gegen 64 Stimmen bei 100 Enthaltungen an.
Biomethan und Wasserstoff sollen gefördert werden
Die neue Verordnung wird die Mechanismen für eine faire Preisgestaltung und eine stabile Energieversorgung stärken und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Gasimporte aus Russland und Belarus zu begrenzen. Die Verordnung sieht die Einführung eines Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung von Gas vor, um Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, sowie ein Pilotprojekt zur Stärkung des EU-Wasserstoffmarktes für fünf Jahre.
Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung ist die Erhöhung der Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere in Kohleregionen, um den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen wie Biomethan und kohlenstoffarmem Wasserstoff zu fördern.
Schrittweiser Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Industrie
„Die europäische Stahl- und Chemieindustrie, die nur schwer zu dekarbonisieren ist, wird in den Mittelpunkt der Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes gestellt“, sagte der Berichterstatter für die Richtlinie, Jens Geier (S&D, DE). „Dies wird den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Industrie ermöglichen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit sichern und Arbeitsplätze in einer nachhaltigen Wirtschaft erhalten. Es gelten nun Entflechtungsregeln für den Transport von Wasserstoff, die bereits aus dem Gas- und Strommarkt bekannt sind.“
Beide Texte müssen nun vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.