20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Der EuGH hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat reine Finanzinvestoren von der Beteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften ausschließen darf, um die anwaltliche Unabhängigkeit und die Einhaltung beruflicher Standespflichten zu gewährleisten.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©dekanaryas/fotolia.com

Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 19.12.2024 (C-295/23 | Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft) klargestellt.

Darum ging es im Streitfall

Die deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft klagt beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer München vom 09.11.2021, mit dem ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen wurde, nachdem eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsanteile (51 von 100) an ihr zu rein finanziellen Zwecken erworben hatte. Nach der zeitlich relevanten deutschen BRAO-Regelung konnten nur Rechtsanwälte und Angehörige bestimmter freier Berufe Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft werden.

Anwaltliche Unabhängigkeit muss gewährleistet bleiben

Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hat den EuGH zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht befragt. Der EuGH antwortet, dass das Unionsrecht – genauer der freie Kapitalverkehr und die Dienstleistungsrichtlinie, die die Niederlassungsfreiheit konkretisiert – einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der es unzulässig ist, dass Geschäftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf einen reinen Finanzinvestor übertragen werden, und die bei Zuwiderhandlung den Widerruf der Zulassung der Gesellschaft zur Rechtsanwaltschaft vorsieht.

Diese Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Ein Mitgliedstaat kann nämlich legitimerweise davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt nicht in der Lage wäre, seinen Beruf unabhängig und unter Beachtung seiner Berufs- und Standespflichten auszuüben, wenn er einer Gesellschaft angehörte, zu deren Gesellschaftern Personen zählen, die ausschließlich als reine Finanzinvestoren handeln, ohne den Rechtsanwaltsberuf oder einen anderen, vergleichbaren Regeln unterliegenden Beruf auszuüben. Eine solche Beschränkung geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist.


EuGH vom 19.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©cienpies/123rf.com

14.07.2025

Durch § 175b AO ist die Änderbarkeit von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten deutlich erleichtert worden. Das schafft mehr Flexibilität, sowohl für das Finanzamt als auch für Steuerpflichtige, und hebt die Bedeutung digitaler Daten im Besteuerungsverfahren hervor.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©Travis/fotolia.com

12.06.2025

Kryptowährungen rücken zunehmend ins Zentrum der Geldwäsche-Bekämpfung. Der FIU-Jahresbericht 2024 zeigt, dass digitale Vermögenswerte längst kein Randthema mehr sind, sondern häufig die Ausgangsbasis komplexer Geldflüsse bilden.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Meldung

sdecoret/123rf.com

28.05.2025

Künstliche Intelligenz ist dabei, die Arbeit von Rechtsabteilungen weltweit grundlegend zu verändern. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Nutzung generativer KI wie ChatGPT mehr als verdoppelt – mit weitreichenden Folgen für Prozesse, Sicherheit und Verantwortung.

weiterlesen
Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

23.05.2025

Der Data Act tritt in weniger als vier Monaten in Kraft, doch die meisten Unternehmen unterschätzen die Reichweite der neuen EU-Vorgaben oder fühlen sich gar nicht betroffen. Das könnte sich als teurer Irrtum erweisen – für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet