10.05.2019

Anwälte und Automatisierung – Traumpaar oder Odd Couple?

Um es gleich zu sagen: Eine Liebesbeziehung ist das nicht zwischen den Anwälten und der Automatisierung. Automatisierung ist jetzt hier mal ein anderer Begriff als dauernd Legal Tech, das kann man ja kaum noch hören. Beide Begriffe stehen gleichsam für eine Standardisierung juristischer Arbeitsschritte mittels Technologie. Aber egal, wie man es nun nennt: Ein erschreckend großer Teil der (deutschen) Anwaltschaft ist der Meinung, die Digitalisierung sei nicht gut für die Profession, sondern nur gut für die nichtanwaltliche Konkurrenz. Trotz eines gewissen Hypes gibt es immer noch unglaublich viel Skepsis, Zurückhaltung, bis zur offenen Ablehnung. Die Devise scheint zu lauten: „Lieber so weitermachen wie bisher“.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Das ist alles nicht mehr zu verstehen. Tatsächlich liegt in der Automatisierung die Zukunft nicht nur der Anwaltschaft, sondern der Rechtsberatung, und nur wenn sich die Anwaltschaft dies zu Herzen nimmt, hat sie überhaupt noch eine Zukunft als ernstzunehmende beratende Profession. Das klingt scheinbar widersprüchlich? Ja, aber nur scheinbar:

Die juristische Profession befindet sich in einer ernsten Krise, weil sie vergessen hat, was ihre Aufgabe im Rechtsstaat und was ihr wirklicher Wert für Rechtsuchende ist. Klingt vielleicht pathetisch, aber so steht es nun mal im Gesetz.

Doch was ist denn der Befund, seit Jahren? 70 % der Bevölkerung geht eher nicht zum Anwalt, aus Angst vor den Kosten. Unter jungen Menschen sind es fast 80 %. Das traditionelle (staatliche) Rechtspflegesystem ist für Verbraucherangelegenheiten offenbar nicht mehr geeignet. Rechtsdienstleister haben Konjunktur, die sehr genau verstanden haben, was Verbraucher wollen, und sie bieten so passgenaue Angebote an, dass Verbraucher sogar bereit sind, dafür zu zahlen – allerdings nur im Erfolgsfall. Da können nicht einmal die reinen Gratis-Angebote staatlicher Schlichtungsstellen mithalten.

Warum können diese Rechtsdienstleister etwas, was Anwälte nicht können? Weil sie die Bedeutung von Abläufen und Prozessen auch und gerade in der Rechtsberatung erkannt haben und standardisieren, was standardisiert werden kann. Rechtsdienstleister denken immer an den Regelfall, Anwälte immer an die Ausnahmen. Weil Rechtsdienstleister aber so denken, können sie automatisieren und Verbraucherservices zu sehr attraktiven Konditionen anbieten.

Und Anwälte? Können das nicht. Sollten sie auch gar nicht. Sie sollten sich auf das besinnen, was sie wirklich gut können: Menschen mit den Problemen, die sich nicht automatisieren lassen, beim Zugang zum Recht helfen. Nur das ist ihre Aufgabe! Und darin liegt ihr Wert. Stattdessen machen die Anwaltskammern den Rechtsdienstleistern das Leben schwer und weigern sich, über eine Modernisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes auch nur nachzudenken. Da wird ein Beratungsmonopol hochgehalten, das längst unzeitgemäß geworden ist – und gleichzeitig wird der Anwaltschaft durch ein antikes Berufsrecht verboten, selber unternehmerisch tätig zu werden.

Das Beratungsmonopol führt zur Verarmung der Anwaltschaft und reduziert den Bedarf an anwaltlichen Dienstleistungen. Auch das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht. In dem Moment, wo das wegfällt, wird der Bedarf sprunghaft ansteigen.

Daher steckt in der Automatisierung die Zukunft der Rechtsberatung: Sie schafft günstigen Zugang zum Recht in einer Vielzahl von Fällen – eben da, wo Ware von der Stange völlig ausreicht. Wenn etwas maßgeschneidert werden soll, dann sind die Anwälte dran. Da gibt es mehr zu tun, als man schaffen kann. Anwaltliche Leistungen und Automations- bzw. Legal Tech-Angebote sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Ihren rechtsstaatlichen Auftrag, Rechtssuchenden zu ihrem Recht zu verhelfen, können jedoch nur beide gemeinsam wirksam erfüllen.

Aber wir leben ja im heute… Wenn es schon heute keine Liebesbeziehung ist: Kann es noch eine werden? Romantiker und Hollywood-Liebhaber, die wir nun mal alle sind, glauben an Happy Ends, gerade wenn zwei, die füreinander bestimmt sind, sich am Anfang fetzen wie verrückt, denken Sie nur an Katharine Hepburn und Spencer Tracy. Aber wir wissen auch: Manchmal reicht es nur zum Odd Couple, oder schlimmer, Laurel & Hardy. Auch lustig, aber nicht nachhaltig. Die Anwaltschaft hat es in der Hand, ob sie und die Digitalisierung zum Traumpaar werden. Es wäre ihr zu wünschen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe 2/2019 der Rethinking Law. Die Inhalte der aktuellen Ausgabe findest Du »hier


Markus Hartung

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