23.05.2025

100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

Der Data Act tritt in weniger als vier Monaten in Kraft, doch die meisten Unternehmen unterschätzen die Reichweite der neuen EU-Vorgaben oder fühlen sich gar nicht betroffen. Das könnte sich als teurer Irrtum erweisen – für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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In etwas mehr als 100 Tagen müssen die Unternehmen den Data Act umgesetzt haben – doch die große Mehrheit der Unternehmen hat sich damit noch überhaupt nicht beschäftigt. Nur 1 % hat die Vorgaben vollständig umgesetzt, weitere 4 % zumindest teilweise. 10 % haben gerade erst mit der Umsetzung begonnen, 30 % haben noch nicht damit angefangen. Und mehr als die Hälfte (52 %) glaubt, dass sie vom Data Act nicht betroffen ist. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 605 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten aus allen Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 

Datenschatz statt Datenchaos – Unternehmen hinken hinterher

„Der Data Act betrifft so gut wie jedes Unternehmen, aber die meisten haben sich damit noch gar nicht ernsthaft befasst“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Beim Data Act darf sich das Drama der Datenschutz-Grundverordnung nicht wiederholen. Die DS-GVO ist durch jahrelange Unsicherheiten und Umsetzungsschwierigkeiten zu einem echten Innovationshemmer geworden. Das Management muss jetzt aufwachen und die Politik muss besser unterstützen.“ Dies sei auch deshalb wichtig, weil die deutsche Wirtschaft die Nutzung von Daten deutlich ausweiten will. Während heute nur in rund einem Viertel (27 %) der Unternehmen datengetriebene Geschäftsmodelle ausschließlich oder stark zum Geschäftserfolg beitragen, soll der Anteil bereits in zwei Jahren bei 47 % liegen. „Die deutsche Wirtschaft sitzt auf einem Datenschatz – und immer mehr Unternehmen machen sich auf den Weg, diesen auch zu heben“, sagt Wintergerst. Zugleich haben 12 % der Unternehmen bei datengetriebenen Geschäftsmodellen nach eigenem Dafürhalten den Anschluss verpasst, vor einem Jahr waren es noch 19 %. 8 % haben sich mit dem Thema noch gar nicht befasst, nach 15 % im Vorjahr.

Umsetzung des Data Act verursacht hohen Aufwand

Der EU Data Act wurde im November 2023 beschlossen und wird nach einer Übergangsfrist ab 12.09.2025 anwendbar. Er beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, die etwa den Wechsel von Cloud-Anbietern erleichtern sollen. Er macht aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten und gibt vor allem Nutzerinnen und Nutzern sowie Dritten Rechte an Daten von vernetzten Geräten.

Die Umsetzung des Data Act erzeugt für die meisten Unternehmen hohen Aufwand und blockiert Ressourcen zum Beispiel für die Entwicklung von Innovationen. Jene Unternehmen, die sich selbst vom Data Act betroffen sehen oder sich bereits in der Umsetzung befinden, beklagen weit überwiegend den hohen Aufwand. 32 % sprechen von einem sehr hohen Umsetzungsaufwand, 34 % von einem eher hohen. Drei Viertel (75 %) dieser Unternehmen sagen, dass durch die Umsetzung des Data Act die Zeit für Innovationen fehlt. 9 von 10 (90 %) fühlen sich von den vielen neuen Gesetzen und Anforderungen überfordert. Und ebenfalls 90 % fordern mehr Beratung durch öffentliche Stellen bei der Umsetzung des Data Acts. „Nicht nur die Unternehmen, auch die Politik muss beim Data Act ihre Hausaufgaben machen. Wer Regulierung beschließt, muss auch die Betroffenen ausreichend informieren und unterstützen. Der letzten Bundesregierung ist es in eineinhalb Jahren nicht einmal gelungen, jene Behörde zu benennen, die die Umsetzung des Data Act beaufsichtigen soll“, so Wintergerst. „Das muss die neue Regierung umgehend nachholen. Daten sind in vielen Bereichen entscheidend für den Geschäftserfolg, ob bei Training und Nutzung von KI, in der Medizintechnik oder in der Automobilbranche.“


Bitkom vom 20.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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