Europäische Betriebsräte (EBR) fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen große multinationale Unternehmen konfrontiert sind. Sie beziehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Entscheidungsprozess ein mit dem Ziel, sich über Lösungen auszutauschen und ihre Umsetzung zu erleichtern.
Überarbeitung der Richtlinie über EU-Betriebsräte geplant
Die EU-Kommission hat nun mit Blick auf eine Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner eingeleitet. Die Richtlinie sieht ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern vor, und zwar in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren.
Die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte folgt auf die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments von Februar 2023. In ihr wurde eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert. Im Einklang mit Präsidentin von der Leyens politischen Leitlinien ist die Kommission entschlossen, als Reaktion auf derartige Entschließungen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzung einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.
Ergebnisse der Evaluierung 2018
Bei ihrer Evaluierung der Richtlinie im Jahr 2018 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Europäische Betriebsräte nach wie vor relevant sind, um den länderübergreifenden Dialog in multinationalen Unternehmen zu gewährleisten und zu organisieren und gleichzeitig den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Anpassung an ihre nationalen Systeme einzuräumen.
Die Evaluierung zeigte jedoch auch Mängel auf, z. B. beim Konsultationsprozess der Europäischen Betriebsräte und bei den Instrumenten, mit denen die Vertretungen ihre Rechte durchsetzen können. Das Europäische Parlament forderte die Kommission ferner auf, die Europäischen Betriebsräte und ihre Fähigkeit, ihre Rechte auf Unterrichtung und Anhörung wahrzunehmen, zu stärken und die Zahl der Europäischen Betriebsräte zu erhöhen und dabei die unterschiedlichen Systeme der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.