03.07.2020

Berufsrecht: Änderungen für Notare und Anwälte geplant

Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden und auch Änderungen am anwaltlichen Berufsrecht sind geplant. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Der Entwurf enthält u.a. zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, die insbesondere die regionalen Rechtsanwaltskammern betreffen. Dazu zählen etwa Regelungen zur Versagung bzw. zum Widerruf der Zulassung, die Abschaffung der aus Sicht des BMJV überflüssig gewordenen Anzeigepflicht von Vertreterbestellungen sowie Regelungen, welche die Tätigkeit der Kammervorstände und der Kammergeschäftsstellen betreffen.

Änderungen bei der Ausbildung

Zudem sollen die juristischen Staatsprüfungen sowie die notariellen Prüfungen künftig optional elektronisch durchgeführt werden können. Eingeführt werden soll außerdem die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst als Teilzeitreferendariat zu absolvieren. Dies soll Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung erleichtern.

Im notariellen Berufsrecht besteht in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf. Dies betrifft zunächst die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken. Zudem ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbesserungswürdig. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf das Ziel, dass sich zukünftig mehr Frauen als bisher für den Beruf der Notarin entscheiden. Kritisch zu betrachten ist sodann die bisher von den Notarinnen und Notaren praktizierte Gebührenbefreiung für Kolleginnen und Kollegen, Notarvereinigungen sowie Angehörige und Angestellte.

Berufsrecht soll moderner werden

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften setzt zahlreiche Anregungen um, die v.a. im Bereich des notariellen Berufsrechts in den vergangenen Jahren an das BMJV herangetragen wurden, und verknüpft diese mit weiteren Punkten, in denen aus fachlicher Sicht Änderungsbedarf besteht.


BRAK vom 02.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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