23.07.2021

BMF-Entwurf zu Kryptowährungen

Mining. Blockchain, Staking oder Airdrop – obgleich die Bedeutung von Kryptowährungen in der Wirtschafts- und Finanzwelt stetig steigt, sind die damit verbundenen Begrifflichkeiten und Möglichkeiten für viele Steuerpflichtige nach wie vor kryptische Botschaften. Auch für viele Finanzbeamte blieb die Welt der virtuellen Währungen bislang verschlossen. Dies will das BMF nun ändern.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©Travis/fotolia.com

Als Kryptowährungen werden digitale Recheneinheiten bezeichnet, die genutzt werden können, um Güter und Dienstleistungen zu erwerben oder Finanzmarktgeschäfte durchzuführen. Im Gegensatz zu staatlichen Währungen gibt es hinter den Kryptowährungen kein Institutionengefüge (Staaten, Zentralbanken), das für deren Werthaltigkeit einsteht. Der Kurs von Kryptowährungen ist daher sehr schwankungsanfällig.

Als steuerlicher Schlüssel zu der rätselhaften Welt soll das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) geplante Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token“ dienen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat einen Blick auf das Entwurfsschreiben gewagt und in seiner Stellungnahme S 04/21 einige Differenzierungen, Konkretisierungen und Ergänzungen angeregt.

Das Ziel: Mehr Rechtssicherheit für Kryptowährungen

Bereits seit Langem wird das nun auf der Zielgeraden befindliche BMF-Schreiben in der Hoffnung auf mehr Rechtsklarheit in der Praxis erwartet. Dennoch: Die in ihn gesetzten großen Erwartungen kann der gegenwärtige Entwurf an vielen Stellen nicht erfüllen.

Die Umsetzung: Viele Widersprüche

Vielfach widerspricht das dargelegte technische Verständnis der Finanzverwaltung dem tatsächlichen praktischen Geschehen. So dürften beispielsweise die Ausführungen zum Prozess des Staking, aber auch die Einschätzungen in Bezug auf Airdrops unzutreffende steuerliche Beurteilungen seitens der Finanzbehörden nach sich ziehen.

Darüber hinaus geht die Rechtsauffassung im BMF-Entwurf mitunter deutlich über die bisherige Verwaltungsauffassung (vgl. u.a. die FAQ zu Kryptowährungen der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin) hinaus. Dies zeigt u. a. die grundsätzliche Einordnung des Mining als gewerbliche Tätigkeit.

Die Konsequenz: Nachbesserungen und stetige Aktualisierung

Der DStV hält folglich diverse Konkretisierungen und Ergänzungen im BMF-Entwurf für unerlässlich. Erfreulicherweise plant das BMF zudem – in Anbetracht der Dynamik in diesem Bereich – eine sukzessive Fortentwicklung des Anwendungsschreibens nach dessen Veröffentlichung.


DStV vom 21.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©cienpies/123rf.com

14.07.2025

Durch § 175b AO ist die Änderbarkeit von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten deutlich erleichtert worden. Das schafft mehr Flexibilität, sowohl für das Finanzamt als auch für Steuerpflichtige, und hebt die Bedeutung digitaler Daten im Besteuerungsverfahren hervor.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©Travis/fotolia.com

12.06.2025

Kryptowährungen rücken zunehmend ins Zentrum der Geldwäsche-Bekämpfung. Der FIU-Jahresbericht 2024 zeigt, dass digitale Vermögenswerte längst kein Randthema mehr sind, sondern häufig die Ausgangsbasis komplexer Geldflüsse bilden.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Meldung

sdecoret/123rf.com

28.05.2025

Künstliche Intelligenz ist dabei, die Arbeit von Rechtsabteilungen weltweit grundlegend zu verändern. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Nutzung generativer KI wie ChatGPT mehr als verdoppelt – mit weitreichenden Folgen für Prozesse, Sicherheit und Verantwortung.

weiterlesen
Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

23.05.2025

Der Data Act tritt in weniger als vier Monaten in Kraft, doch die meisten Unternehmen unterschätzen die Reichweite der neuen EU-Vorgaben oder fühlen sich gar nicht betroffen. Das könnte sich als teurer Irrtum erweisen – für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet