30.01.2024

Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung

Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht und stieg am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld von einem schwierigen Umfeld durch steigende Preise gesprochen und dass jede Form der Kostensteigerung derzeit schwer zu verkraften sei. Dennoch erwartet die Bundesregierung auch von dieser Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.


Bundesregierung vom 29.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com

28.10.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzesentwurf Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe veröffentlicht.

weiterlesen
Neuordnung und Anpassung der Vorschriften im anwaltlichen Berufsrecht

Meldung

© Marco2811 / fotolia.com

23.10.2024

Das OLG Frankfurt/M. hat entschieden, dass der erhöhte Aufwand eines Anwalts durch die widersprüchlichen und unglaubhaften Angaben des Mandanten im Rahmen eines Geldwäscheverdachtsverfahrens gerechtfertigt war.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank