29.04.2024

Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Spannend bis zum Schluss: Die Reform des Klimaschutzgesetzes hat vom Bundestag grünes Licht bekommen. Ein dagegen gerichteter Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann war am Vorabend am Bundesverfassungsgericht gescheitert.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Der Bundestag hat am Freitag, 26.04.2024, die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 % weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045, erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte dem Regierungsentwurf am 24.04.2024 in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird. Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt.

Zudem wird die Stellung des Expertenrats für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen, ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können.

Entschließung angenommen

Zu dem Gesetz hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW eine Entschließung verabschiedet, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor mit Koalitionsmehrheit gegen Union und AfD bei Enthaltung der Linken beschlossen hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um „im Lichte des Stands des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können“.

Darüber hinaus soll die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für sämtliche Energie-Infrastruktur vorgesehen werden. Für Energie-Infrastruktur wie Erzeugungskapazitäten, Netze, Speicher und CO2-Leitungen, deren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar auf Grundlage der Richtlinie beschleunigt werden kann, soll die Beschleunigung auf andere Weise forciert werden, indem der europarechtlich mögliche Spielraums ausgenutzt wird. Vorbild könnten die Beschleunigungseffekte bei der Realisierung der LNG-Terminals sein.

Die Entschließung betreffe die beschleunigte Realisierung der künftig zu bauenden Energie-Infrastrukturprojekte, die für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig seien, also keine Kohlekraftwerke, heißt es in der Entschließung.


Bundestag vom 26.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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