07.07.2023

ChatGPT unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung

Personenbezogene Daten, die das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI sammelt und verarbeitet, unterliegen nach Angaben der Bundesregierung den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

pitinan/123.rf.com

Auf eine Frage der AfD-Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Sperrung von ChatGPT in Deutschland plane, heißt es in deren Antwort (20/7262), dass die Entscheidung darüber den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden „sowie gegebenenfalls weiteren Behörden nach Sachzuständigkeit“ obliege. ChatGPT jedenfalls unterliegt den Vorgaben von DSGVO und BDSG.

Kein spezieller Schutz vor KI-Cyberkriminalität

Derzeit gebe es keine polizeilichen Präventionsmaßnahmen explizit im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT durch private Nutzer, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor Cyberkriminalität schützt. Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, so die Antwort, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst.


Dt. Bundestag vom 28.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com

20.05.2025

In vielen deutschen Führungsgremien fehlt es noch an KI-Wissen. Eine aktuelle Studie von Deloitte zeigt, dass sich nur 2 % der Aufsichtsräte und Vorstände als wirklich sachkundig im Umgang mit KI einschätzen. Obwohl das Thema zunehmend auf die Agenda rückt, bleibt die Umsetzung oft zögerlich.

weiterlesen
Studie: KI im Aufsichtsrat

Meldung

©beebright/fotolia.com

15.05.2025

Cyberkriminalität wird zur wachsenden Bedrohung für Unternehmen – und viele reagieren mit Versicherungen. Fast jedes zweite Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe oder der Informationswirtschaft hat sich bereits mit einer Cyberversicherung abgesichert.

weiterlesen
Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

06.05.2025

Darf der Name einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer auftauchen – und wenn ja, was passiert, wenn es versehentlich geschieht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht automatisch für Schmerzensgeld.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

08.04.2025

Die Bundesregierung bringt frischen Wind ins Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer. Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll nicht nur das Berufsbild erweitert, sondern auch die Attraktivität der Branche gestärkt werden. Im Fokus: der neue Syndikus-Wirtschaftsprüfer – mit Chancen und klaren Grenzen.

weiterlesen
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank