09.04.2024

Die wichtigsten Änderungen beim BEG IV

Die Unterschiede im Regierungsentwurf zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie („Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ bzw. „BEG IV“) untersucht die WPK.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©photo 5000/fotolia.com

Am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf wurde größtenteils entsprochen. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf sind:

  • Entsprechend der Forderung der WPK soll die Form „schriftlich oder elektronisch“ als eigene, verfahrenserleichternde Form statt „elektronischer Form“ im Sinne des § 3a Abs. 2 VwVfG verwendet werden (entfallen von Art. 28 Nr. 2, 4, 5, 10, Art. 29, Änderung von Art. 28 Nr. 6 des RefE).
  • Entsprechend der Forderung der WPK sollen die Mitglieder der WPK auch die Adresse vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach, elektronischem Bürger- und Organisationspostfach (§ 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 4 oder 5 der Zivilprozessordnung) übermitteln, sofern sie über ein solches Postfach verfügen (Änderung des § 58b WPO‑E, eingeführt durch Art. 32 Nr. 6 des RegE).
  • Änderungen der Person der gesetzlichen Vertreter der WPG sollen der WPK nicht mehr angezeigt werden müssen und das Nachreichen einer öffentlich beglaubigten Abschrift der Eintragung der anderen anzeigepflichtigen Änderungen im Handelsregister oder Partnerschaftsregister soll nicht mehr erforderlich sein (§ 30 WPO‑E, eingeführt durch Art. 32 Nr. 3 des RegE). Die WPK hat diese Maßnahme zur Entbürokratisierung bereits in der Vergangenheit gefordert.

WPK vom 08.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com

28.10.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzesentwurf Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe veröffentlicht.

weiterlesen
Neuordnung und Anpassung der Vorschriften im anwaltlichen Berufsrecht

Meldung

© Marco2811 / fotolia.com

23.10.2024

Das OLG Frankfurt/M. hat entschieden, dass der erhöhte Aufwand eines Anwalts durch die widersprüchlichen und unglaubhaften Angaben des Mandanten im Rahmen eines Geldwäscheverdachtsverfahrens gerechtfertigt war.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank