03.03.2023

Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17.02.2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC – Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht müssen Patente im Geltungsbereich des Abkommens nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden, sondern können vor einer zentralen Stelle eingeklagt werden. Dies soll Kosten reduzieren und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sichern. Die Spruchkörper des Gerichts verteilen sich über verschiedene Mitgliedstaaten, mit einer Zentralkammer in Paris. Die Richter sind teils technisch, teils juristisch qualifiziert und entstammen unterschiedlichen Mitgliedstaaten.

Zum Hintergrund

Die deutsche Ratifizierung war durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches Teile des deutschen Zustimmungsgesetzes im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt hatte, erheblich verzögert worden. Die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 89 Abs. 1 des Übereinkommens Voraussetzung für dessen Inkrafttreten, wobei eine vorläufige Anwendung seit dem 19.01.2022 erfolgte. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens finden zudem zwei Verordnungen zum einheitlichen Patentschutz, Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012, zum 01.06.2023 Anwendung, sodass das sog. einheitliche europäische Patentsystem in den an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten künftig vollständig angewendet wird.


BRAK vom 02.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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