Die EU-Kommission hat am 25.04.2018 eine Mitteilung COM(2018)237 veröffentlicht, die den Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa abstecken und die EU in diesem Bereich an die Weltspitze stellen soll. Dazu wurden gleichzeitig mit der Mitteilung mehrere Initiativen zur besseren Verfügbarkeit und gemeinsamen Nutzung von Daten vorgelegt, u.a. im öffentlichen Sektor. Zudem kündigt die EU-Kommission darin an, bis Ende 2018 basierend auf der Charta der Grundrechte der EU ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung vorzulegen, welche Fragen wie die Zukunft der Arbeit, Fairness, Sicherheit, soziale Inklusion und Transparenz von Algorithmen aufgreifen sollen. Bis Mitte 2019 wird sie zudem Leitlinien zu Fragen der Produkthaftung im Kontext von KI präsentieren.
Meldung
26.11.2024
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat bereits im Oktoberplenum passiert hatte.