09.12.2022

EU-Gesetzgeber einigen sich auf neue Verbraucherkreditrichtlinie

Neue EU-Regeln sollen dafür sorgen, dass Verbraucherkredite an das digitale Zeitalter angepasst und die Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©ferkelraggae/fotolia.com

Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und Minister der EU-Staaten im Rat, haben sich am 02.12.2022 politisch auf die Kernelemente der überarbeiteten EU-Richtlinie geeinigt. Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung zu ihrem Vorschlag, den sie im Juni 2021 vorgelegt hatte.

Immer mehr Menschen nehmen Kredite in Anspruch

„Die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöste Lebenshaltungskosten-Krise hat Millionen von Verbrauchern in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Immer mehr Europäer nehmen Kredite auf, um ihren Bedarf zu finanzieren“, resümiert die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. „Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher angemessen vor unlauteren Praktiken geschützt werden, und dass sie bei der Aufnahme eines Kredits online wie offline von den höchsten Sicherheitsvorkehrungen profitieren.“

Neue Verbraucherkreditrichtlinie bringt strengere Regeln

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie wird für strengere Regeln, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Kreditanbieter und einen fairen Zugang zu Krediten sorgen. Die neuen Vorschriften decken neue Formen von Krediten, die häufig online angeboten werden, wie z. B. Sofort-Kauf-Kredite und kurzfristige, teure Kredite. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher vor den Risiken geschützt sind, die solche Kredite mit sich bringen können.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die politische Einigung formell annehmen.


EU-Kommission vom 02.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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