26.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Das EU-Parlament hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das das Instrumentarium der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärkt.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©Eisenhans/fotolia.com

Neue EU-Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche stellen sicher, dass Personen mit „berechtigtem Interesse“, einschließlich Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft, zuständige Behörden und Aufsichtsorgane, sofortigen, ungefilterten, direkten und freien Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer haben, die in nationalen Registern gespeichert und auf EU-Ebene vernetzt sind. Zusätzlich zu den aktuellen Informationen werden die Register auch Daten enthalten, die mindestens fünf Jahre zurückreichen.

Die Gesetze geben den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) auch mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Weitreichende Sorgfaltspflicht

Die neuen Gesetze sehen verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen und Kontrollen der Kundenidentität vor. Danach müssen sogenannte „Verpflichtete“ (z. B. Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptoanlagen oder Immobilien- und virtuelle Immobilienmakler) verdächtige Aktivitäten an die FIUs und andere zuständige Behörden melden. Ab 2029 müssen auch Profifußballvereine der obersten Liga, die an Finanztransaktionen mit hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind, einschließlich Werbetreibender und des Transfers von Spielern, die Identität ihrer Kunden überprüfen, Transaktionen überwachen und die zentralen Meldestellen über verdächtige Transaktionen informieren.

Die Rechtsvorschriften enthalten auch verschärfte Überwachungsbestimmungen für besonders reiche Personen (Gesamtvermögen von mindestens 50.000.000 Euro, Hauptwohnsitz nicht mit eingerechnet), eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen, außer zwischen Privatpersonen im nichtprofessionellen Bereich, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung gezielter Finanzsanktionen und zur Vermeidung der Umgehung von Sanktionen.

Zentrale Aufsichtsbehörde

Zur Überwachung der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird in Frankfurt eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism, AMLA) eingerichtet. Die AMLA wird die Aufgabe haben, die risikoreichsten Finanzunternehmen direkt zu beaufsichtigen, bei Versagen der Aufsichtsbehörden einzugreifen und als zentrale Drehscheibe und Vermittler für die Aufsichtsbehörden zu fungieren. Die AMLA wird auch die Umsetzung gezielter Finanzsanktionen überwachen.

Das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) umfasst die sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML), die EU-Verordnung über das einheitliche Regelwerk (Single Rulebook) und die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA).


EU-Parlament vom 24.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com

20.05.2025

In vielen deutschen Führungsgremien fehlt es noch an KI-Wissen. Eine aktuelle Studie von Deloitte zeigt, dass sich nur 2 % der Aufsichtsräte und Vorstände als wirklich sachkundig im Umgang mit KI einschätzen. Obwohl das Thema zunehmend auf die Agenda rückt, bleibt die Umsetzung oft zögerlich.

weiterlesen
Studie: KI im Aufsichtsrat

Meldung

©beebright/fotolia.com

15.05.2025

Cyberkriminalität wird zur wachsenden Bedrohung für Unternehmen – und viele reagieren mit Versicherungen. Fast jedes zweite Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe oder der Informationswirtschaft hat sich bereits mit einer Cyberversicherung abgesichert.

weiterlesen
Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

06.05.2025

Darf der Name einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer auftauchen – und wenn ja, was passiert, wenn es versehentlich geschieht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht automatisch für Schmerzensgeld.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

08.04.2025

Die Bundesregierung bringt frischen Wind ins Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer. Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll nicht nur das Berufsbild erweitert, sondern auch die Attraktivität der Branche gestärkt werden. Im Fokus: der neue Syndikus-Wirtschaftsprüfer – mit Chancen und klaren Grenzen.

weiterlesen
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank