30.06.2023

Europäisches Entsenderecht gilt auch für den Straßenverkehr

Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Hintergrund sind u. a. die europäische Entsenderichtlinie und die Straßenverkehrsrichtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt werden.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©candy1812/fotolia.com

Das Entsenderecht regelt Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten. Betroffen von der Entsenderichtlinie sind Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen, die im Inland arbeiten, aber von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden. Die EU-Richtlinie legt zudem fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden. Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die EU-Länder nur durchfahren oder rein bilaterale Transporte durchführen.

Kontrolle durch den Zoll

Unternehmen müssen spätestens bei Beginn der Entsendung eine Entsendemeldung übermitteln. Dafür steht künftig ein neues mehrsprachiges Portal zur Verfügung. Außerdem müssen sie ihren Fahrern für die Zeit im Ausland bestimmte Unterlagen mitgeben, die auf Verlangen vorzuzeigen sind. Hierzu zählen unter anderem die Identität des Unternehmens sowie Beginn und Ende der Beschäftigung. Die Kontrolle der Vorgaben übernimmt der deutsche Zoll. Bei Verstößen drohen Geldbußen.


Bundesrat vom 16.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© sakkmesterke/fotolia.com

19.06.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht.

weiterlesen
Rechtsanwaltsgebühren werden erhöht

Meldung

©tunedin/fotolia.com

13.06.2024

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ beschlossen.

weiterlesen
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

Meldung

©cienpies/123rf.com

07.06.2024

Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ab wann die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 2 FGO bei Klageerhebung bestanden hat.

weiterlesen
BFH zur Nutzungspflicht des beA

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank