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Nachholmöglichkeiten im elektronischen Rechtsverkehr
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat sich mit dem elektronischen Rechtsverkehr und der ordnungsgemäßen Klageerhebung im Kündigungsschutzprozess beschäftigt. Es klärt die Anforderungen an eingereichte Dateien und Nachholmöglichkeiten bei Fehlern.
Schrems gegen Facebook: Privacy Shield-Vereinbarung ungültig
Der EuGH hat das sogenannte Privacy Shield, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, für ungültig erklärt. Außerdem hat er entschieden, dass der Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern auf Basis der sogenannten Standardvertragsklauseln zwar rechtens ist, aber im Einzelfall geprüft werden muss.
Berufsrecht: Änderungen für Notare und Anwälte geplant
Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden und auch Änderungen am anwaltlichen Berufsrecht sind geplant. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte.
Legal Tech: Vertragsgenerator zulässig
Ein elektronischer Generator von Rechtsdokumenten verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und einem Vertragsgenerator damit grünes Licht gegeben.
So meistert Deutschland die Corona-Krise
Wir haben erst 10% des Wegs hinter uns. Vor uns liegt eine Zeit des Wartens. Auf einen Impfstoff, den es in sechs Monaten oder sechs Jahren geben kann. Eine Zeit des Bangens, ob er für immer hält wie die Pockenimpfung oder ständig erneuert werden muss wie die Grippe-Impfung.
Arbeits- und Sozialgerichte in der Corona-Krise
Um auch während der Corona-Krise das Funktionieren der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) vorgelegt.
Legal Tech als zulässige Inkassodienstleistung?
Der BGH hat am 27.11.2019 (Az. VIII ZR 285/18) ein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit eines bis dato sehr umstrittenen Geschäftsmodells im Bereich Legal Tech erlassen. Es geht um die Frage, welche Tätigkeiten einem registrierten Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt sind. Seit dem 09.12.2019 ist die nahezu 100 Seiten starke Urteilsbegründung des BGH veröffentlicht. Welche Auswirkungen dieses Urteil für Legal-Tech-Anbieter und den Rechtsanwaltsmarkt hat, erläutert RA Dr. Frank Remmertz, Rechtsanwalt in München und Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München, im Interview.
Anwälte und Automatisierung – Traumpaar oder Odd Couple?
Um es gleich zu sagen: Eine Liebesbeziehung ist das nicht zwischen den Anwälten und der Automatisierung. Automatisierung ist jetzt hier mal ein anderer Begriff als dauernd Legal Tech, das kann man ja kaum noch hören. Beide Begriffe stehen gleichsam für eine Standardisierung juristischer Arbeitsschritte mittels Technologie. Aber egal, wie man es nun nennt: Ein erschreckend großer Teil der (deutschen) Anwaltschaft ist der Meinung, die Digitalisierung sei nicht gut für die Profession, sondern nur gut für die nichtanwaltliche Konkurrenz. Trotz eines gewissen Hypes gibt es immer noch unglaublich viel Skepsis, Zurückhaltung, bis zur offenen Ablehnung. Die Devise scheint zu lauten: „Lieber so weitermachen wie bisher“.