15.10.2024

Überschneidungen von CSRD und CSDDD

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

adiruch/123rf.com

Inhaltlich weisen die CSRD und die CSDDD thematische Überschneidungen auf. Dem wird insbesondere Rechnung getragen, indem EU- (und Drittstaaten-)Unternehmen keine Erklärung nach CSDDD veröffentlichen müssen, sofern sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD verpflichtet sind oder freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (Art. 16 Abs. 2 CSDDD).

Erleichterungen in Sicht

Diese in den EU-Richtlinien vorgesehene Erleichterung findet sich bereits jetzt im Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD: Die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG soll entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5, 6 LkSG-E).

Gemeinsamkeiten von CSRD und CSDDD

Das DRSC-Briefing Paper zeigt auf, welche EU-Unternehmen ab wann von den neuen Vorschriften betroffen sind. Es bietet somit eine Orientierung für die unternehmensinterne Abstimmung der jeweiligen Berichterstattungspflichten. Für weiterführende Informationen sei auf die kürzlich erschienenen DRSC-Briefing Paper zur Umsetzung der CSRD sowie der CSDDD verwiesen.


DRSC vom 09.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

06.05.2025

Darf der Name einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer auftauchen – und wenn ja, was passiert, wenn es versehentlich geschieht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht automatisch für Schmerzensgeld.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

08.04.2025

Die Bundesregierung bringt frischen Wind ins Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer. Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll nicht nur das Berufsbild erweitert, sondern auch die Attraktivität der Branche gestärkt werden. Im Fokus: der neue Syndikus-Wirtschaftsprüfer – mit Chancen und klaren Grenzen.

weiterlesen
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

Meldung

©vege/fotolia.com

31.03.2025

Datenschutz ist nicht nur Privatsache – sondern auch Wettbewerbssache. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen dürfen.

weiterlesen
Datenschutz als Wettbewerbsfaktor: BGH stärkt Klagebefugnis

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank