18.01.2024

Unternehmen betrachten ESG-Verstöße als größte Bedrohung für ihr Image

Umweltverschmutzung, Diskriminierung oder Menschenrechtsverstöße können einen schwerwiegenden Reputationsschaden nach sich ziehen. Dessen werden sich die Unternehmen zunehmend bewusst.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

©EtiAmmos/fotolia.com

Unternehmen erkennen immer deutlicher die Gefahr von Reputationsrisiken und von potenziellen Kosten eines Image-Schadens – nicht zuletzt durch die steigende Relevanz von ESG-Pflichten. Zugleich ist aber das Vertrauen in die eigenen Risikomanagementsysteme seit 2021 gesunken und es mangelt vielerorts an adäquaten Vorsorge- und Versicherungsmaßnahmen. Das sind die Ergebnisse des neuen Reputational Risk Readiness Surveys von WTW. Für die Studie hat der Makler und Risikoberater 375 Führungskräfte und Risikoverantwortliche aus 20 Ländern befragt.

Risikobewusstsein unterschiedlich ausgeprägt

Für 26 % der Teilnehmer gehören Reputationsrisiken zu den Top-3-Risiken, bei der ersten Befragung 2021 galt dies nur für 18 %. Mehr als die Hälfte (55 %) zählt sie zu den Top-5-Risiken (2021: 65 %). Zu den restlichen fünf größten Reputationsrisiken zählen Fehler im Umgang mit Kunden (35 %) sowie die Bedrohung durch Attentäter (31 %). Letzteres Risiko hat sogar um 11 Prozentpunkte zugenommen (2021: 20 %). Nur 15 % sehen ihren Ruf durch potenzielle Cyber-Attacken gefährdet.

Die tatsächlichen Kosten von Reputations- und ESG-Risiken berechnen

„Während einige Unternehmen Reputationsrisiken eine höhere Priorität einräumen, stufen andere diese als weniger relevant ein. Trotzdem zeigt die wachsende Anzahl an Teilnehmenden, die Imageschäden unter den Top-3-Risiken einordnen, dass Reputation aus Unternehmenssicht als eines der wesentlichen Risiken erachtet wird“, sagt Olga Losing-Malota, Head of Broking DACH.

Wirtschaftliche Folgen von Imageschäden stärker im Fokus

Mit dem wachsenden Anspruch, ESG-Verpflichtungen zu erfüllen, erkennen Organisationen auch das finanzielle Risiko von Reputationsschäden. Finanzabteilungen nehmen daher eine größere Rolle im Reputation Management ein: Drei von fünf Befragten gaben an, dass ihr Financial Controlling jetzt im Krisenteam vertreten ist. Das entspricht einer Steigerung um fast 50 % gegenüber 2021. Weiterhin verfügen 95 % über ein spezielles Budget für Reputationsmaßnahmen.

Krisenresistenz niedrig bewertet

Trotz des hohen Bewusstseins für Rufschädigungen und deren Kosten haben Unternehmen ein schwindendes Vertrauen in ihr Risikomanagement: Nur 13 % (2021: 23 %) gaben an, dass ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Reputationsrisiken sehr gut ist. „Diese negative Selbsteinschätzung ist fatal, denn besonders der finanzielle Schaden kann existenzbedrohend sein“, so Losing-Malota. „Unternehmen haben demnach noch viel Handlungsbedarf. Nur wer sein Risikoprofil kennt, kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Bedrohungen zu minimieren.“

Positiv zu bewerten ist aber, dass die Organisationen trotzdem versuchen, sich auf den Worst Case vorzubereiten: Mehr als 90 % führen jährliche Übungen durch, um ihr Krisenmanagementteam zu testen, und 95 % verfügen über vorgefertigte Pressevorlagen für die meisten Krisenszenarien.

Führungsebene übernimmt wenig Verantwortung

Obwohl ein Imageschaden fatale Folgen haben kann, ist das Management von Reputationsrisiken bei lediglich 14 % (2021: 23 %) der Unternehmen in den KPIs auf Vorstandsebene verankert. Zusätzlich tauschen sich nur 10 % monatlich mit Stakeholdern über Reputationsfragen aus, verglichen mit 37 % im Jahr 2021.


WTW vom 16.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com

13.11.2024

Im Bericht für das Jahr 2024 kommt die Cybersicherheitsbehörde des Bundes zur Einschätzung: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland war und ist besorgniserregend.

weiterlesen
BSI-Bericht zur Lage der IT-Sicherheit 2024

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com

28.10.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzesentwurf Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe veröffentlicht.

weiterlesen
Neuordnung und Anpassung der Vorschriften im anwaltlichen Berufsrecht

Meldung

© Marco2811 / fotolia.com

23.10.2024

Das OLG Frankfurt/M. hat entschieden, dass der erhöhte Aufwand eines Anwalts durch die widersprüchlichen und unglaubhaften Angaben des Mandanten im Rahmen eines Geldwäscheverdachtsverfahrens gerechtfertigt war.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Haben wir Ihr Interesse für die ZURe geweckt?

Sichern Sie sich das ZURe Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank