26.07.2023

Wachstumschancengesetz: Kritik an neuer Mitteilungspflicht für Unternehmen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ vorgelegt. Es soll zielgerichtete Maßnahmen bringen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren können.

ESRS: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

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Das geplante Wachstumschancengesetz hat grundsätzlich das Potenzial, die Wirtschaft wirksam zu entlasten. Andererseits sind die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten eine nicht nachvollziehbare Belastung für Unternehmen und ihre Berater. BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab kritisiert: „Erfreulich ist, dass u.a. der steuerliche Verlustabzug endlich ausgebaut werden soll. Die zeitliche Streckung des Verlustrücktrags auf bis zu drei Jahre und die dauerhafte Ausweitung auf 10 bzw. 20 Millionen Euro sind ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Gleiches gilt für die temporäre Ermöglichung eines uneingeschränkten Verlustvortrags für die Jahre 2024 bis 2027.“ Darüber hinaus begrüßt die BStBK die geplante Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung und des Optionsmodells für Personengesellschaften. Mit den aktuellen Plänen sind Personengesellschaften zukünftig bessergestellt, allerdings muss hier weiter nachgebessert werden.

Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage

Zudem plant das BMF, die steuerliche Forschungszulage auszuweiten und eine Investitionsprämie in einem eigens dafür geschaffenen Gesetz für die Jahre 2024 bis 2027 einzuführen. Schwab: „Investieren Unternehmen in den nächsten Jahren in klimafreundliche Technologien, können sie unter bestimmten Voraussetzungen 15 % der Investitionssumme vom Staat zurückerhalten. Wir bemängeln, dass diese Prämie nun nicht mehr für Investitionen in die Digitalisierung gilt. Da wird am falschen Ende gespart. Denn die deutschen Unternehmen müssen dringend stärker digital arbeiten, wollen sie im internationalen Wettbewerb bestehen. Alles, was sie dabei unterstützt, ist gut investiertes Geld“, so Schwab. Der Koalitionsvertrag sah eine Förderung von Klimaschutz und Digitalisierung vor.

E-Rechnung im B2B-Bereich wird Pflicht

Mit der bundesweiten Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich will das BMF die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem schaffen. „Ein wichtiger Vorstoß für Unternehmen und uns Steuerberater. Denn damit einher geht das Potenzial, sowohl die Digitalisierung als auch die Automatisierung der Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsprozesse voranzubringen“, betont Schwab.

Kritik an Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen

Die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen lehnt Schwab strikt ab: „Wieso sollte man etwas einführen, von dem man schon weiß, dass es nichts bringt? Die bisherige Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen hat schon zu keinem wesentlichen Erkenntnisgewinn geführt und steht in keiner Kosten-Nutzen-Relation. Immer mehr Berichtspflichten sind nicht die Lösung. Gute, weil zielgerichtete Gesetzgebung hingegen schon. Die Politik sollte dringend einlenken und die nationalen Anzeigepflichten in der Schublade lassen.“ Mit höchster Priorität solle die Politik künftig mehr bürokratischen Ballast abwerfen und alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen voranzubringen.


BStBK vom 19.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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