Rechtsprechung kompakt: Kompakt - ZURE1463903
Rückwirkende Genehmigung einer Rechtsanwaltsbeauftragung im Kostenfreistellungsverfahren
RAin/FAinArbR Martina Dierks / Ref. jur. Ipek Altinak
LAG Nürnberg, Beschluss vom 27.09.2023 – 2 TaBV 8/23
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Kosten der Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten zu tragen. Voraussetzung hierfür ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss. Ein solcher Beschluss kann allerdings noch im Kostenfreistellungsverfahren nachgeholt werden, wenn die Unwirksamkeit des ursprünglichen Beschlusses im Ausgangsverfahren unerkannt geblieben ist, entschied nun das LAG Nürnberg. Dies gelte auch, wenn das Ausgangsverfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde.