Rechtsprechung kompakt: Kompakt - ZURE1465908
Anspruch auf Sonderzahlungen bei Altersteilzeit
RAin/FAinArbR Dr. Eva Maria Rütz / RAin/FAinArbR Jana Anna Voigt
BAG, Urteil vom 28.03.2023 – 9 AZR 106/22, 9 AZR 132/22; BAG, Urteil vom 25.07.2023 – 9 AZR 332/22
Sind Arbeitgeber z.B. aufgrund eines Tarifvertrags verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Corona-Sonderzahlung zu gewähren, müssen sie diese Prämie auch den Arbeitnehmern gewähren, die sich bereits in der Freistellungsphase einer vereinbarten Altersteilzeit befinden. Diese Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf die Prämie entsprechend ihrer regelmäßigen (also im Einzelnen anteilig verteilten) Arbeitszeit. Die Corona-Prämie war vorliegend ausdrücklich nicht an die Erbringung einer bestimmten Arbeitsbelastung gekoppelt, sondern soll dem Ausgleich allgemeiner Belastungen dienen, die mit der Corona-Pandemie einhergingen.