EU-Datengesetz in Kraft getreten
Die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) ist am 11.01.2024 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften legen die Rechte für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen in der EU erzeugt werden.
Unzulässige Berufungseinlegung ohne Signatur
Die Tücken der Digitalisierung: Das OLG Zweibrücken hält eine Berufungseinlegung durch ein elektronisches Dokument ohne Signatur für unzulässig.
Elektronischer Rechtsverkehr: Passive Nutzungspflicht für WP beginnt
Seit dem 01. Januar 2024 müssen Wirtschaftsprüfer einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung an die Gerichte eröffnen.
Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Nachricht verkündet: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.
Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22.12.2023 die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind.
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CSDDD: EU einigt sich auf Lieferkettengesetz
EU-Rat und EU-Parlament haben am 14.12.2023 eine politische Einigung zur von der EU-Kommission im Februar 2022 vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, erzielt.
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EU beschließt KI-Gesetz
Nach langen Verhandlungen haben sich die europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU auf das Gesetz über die Künstliche Intelligenz politisch geeinigt. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten.
EuGH: DSGVO steht Datenverarbeitungspraktiken der Schufa entgegen
Während das „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO. Dies hat der EuGH klargestellt.